Dr. Klaus-Uwe Gerhardt
Warum Grundsicherung nicht genügt – und wie Existenzsicherung neu gedacht werden muss


Zentrale Forschungsergebnisse und analytische Beiträge

Die Zukunft sozialer Sicherung

Die Zukunft sozialer Sicherung entscheidet sich nicht an der Höhe einzelner Leistungen, sondern an ihrer institutionellen Gestaltung. Ausschlaggebend ist, wie Einkommenssicherung, Erwerbsnormen und soziale Rechte unter Bedingungen von Strukturwandel, Prekarisierung und ökologischen Grenzen miteinander verknüpft werden – und ob Sozialpolitik auf diese Weise gesellschaftliche Stabilität, Teilhabe und demokratische Akzeptanz sichern kann.

Ausgangspunkt und Entwicklung meiner Arbeiten
Die hier gebündelten Analysen knüpfen an Forschungsarbeiten an, die bis in die frühen 1980er-Jahre zurückreichen, darunter meine Diplomarbeit sowie frühe Publikationen zu Einkommenssicherung, Arbeitsanreizen und institutionellen Wirkungen sozialpolitischer Instrumente. Diese Arbeiten wurden in späteren Studien theoretisch vertieft, empirisch erweitert und systematisch auf veränderte Arbeitsmarktstrukturen, neue Formen von Prekarität und langfristige gesellschaftliche Transformationsprozesse bezogen.

Fokus dieser Seite
Diese Seite bündelt die zentralen Ergebnisse meiner Arbeiten zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Im Vordergrund stehen keine tagespolitischen Bewertungen, sondern:

  • die analytische Rekonstruktion institutioneller Problemlagen,
  • die Untersuchung empirischer Wirkungszusammenhänge,
  • sowie die Identifikation struktureller Steuerungsdefizite moderner Sicherungssysteme.

Die theoretische und historische Ausarbeitung dieser Befunde ist in drei zentralen Büchern zusammengeführt, die auf einer eigenen Unterseite („Trilogie“) ausführlich vorgestellt werden.

1. Aktivierende Sozialpolitik als Legitimations- und Ordnungsregime

Ein richtungsweisendes Ergebnis meiner Arbeiten ist die Neubewertung aktivierender Sozialpolitik. Sie erweist sich weniger als wirksames arbeitsmarktpolitisches Instrument denn als Ordnungs- und Legitimationsregime, das auf den Verlust des Vollbeschäftigungsversprechens reagiert, ohne ihn aufzulösen.

Bedürftigkeitsprüfungen, Mitwirkungspflichten, Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln stabilisieren erwerbszentrierte Ordnungsvorstellungen, während soziale Risiken individualisiert werden. Soziale Rechte verlieren ihren Charakter als verlässliche Absicherung und werden zu bewährungsabhängigen Teilhabemöglichkeiten umgeformt.
Historisch lassen sich diese Steuerungslogiken bis zum Speenhamland-System (1795–1834) zurückverfolgen, in dem Einkommenssicherung erstmals systematisch mit arbeitsbezogenen Verhaltensanforderungen und moralischer Bewertung verknüpft wurde. Aktivierende Sozialpolitik erscheint in dieser Perspektive nicht als moderne Innovation, sondern als wiederkehrende institutionelle Antwort auf strukturelle Erwerbskrisen.

2. Arbeitsanreizlogik und frühe empirische Gegenbefunde

Ein eigenständiger Befund meiner frühen Arbeiten betrifft die Arbeitsanreizlogik einkommensbezogener Transfers. Bereits früh habe ich die US-amerikanischen Sozialexperimente zur Negativen Einkommensteuer ausgewertet – nicht primär als Tests individuellen Arbeitsangebots, sondern als institutionelle Reaktionen auf Armut, Prekarisierung und Reproduktionskrisen.

Die empirischen Ergebnisse zeigten nur geringe Arbeitsangebotsreaktionen, zugleich aber messbare Effekte auf Stabilität, Gesundheit, Bildung und subjektives Wohlbefinden. Diese Befunde widersprachen früh der Vorstellung, Einkommenssicherung wirke primär als Arbeitshemmnis, und legten nahe, Arbeitsanreize nicht isoliert, sondern im Kontext institutioneller Rahmenbedingungen zu analysieren.

3. Anspruchsarchitektur statt Leistungshöhe

Problematisch an modernen Grundsicherungssystemen ist weniger die nominelle Höhe von Transfers als ihre Anspruchsarchitektur. Die enge Verknüpfung von Einkommenssicherung, Arbeitsmarktsteuerung und Sanktionierung erzeugt hohe Transferentzugsraten, administrative Unsicherheit und begrenzte reale Einkommensgewinne.
Entscheidend ist daher, wie Ansprüche organisiert sind: dauerhaft oder vorläufig, einklagbar oder konditional, unterstützend oder kontrollorientiert. Diese Designfragen prägen Armutsrisiken, Erwerbsverhalten und Teilhabechancen nachhaltiger als einzelne Regelsatzdebatten.

Bereits im Speenhamland-System zeigte sich, dass einkommensbezogene Unterstützung ohne gesicherte Rechtsansprüche strukturell zu Stigmatisierung, Unsicherheit und Disziplinierung tendiert. Viele Probleme moderner Grundsicherung lassen sich daher als institutionelle Effekte von Anspruchsordnungen verstehen – nicht als Folge unzureichender Leistungshöhen.

4. Niedriglohn, Erwerbsarmut und institutionelle Prekarisierung

Empirisch besonders aufschlussreich ist die Analyse des Niedriglohnsektors und der wachsenden Erwerbsarmut. Sie zeigt, dass Erwerbsarbeit für immer größere Teile der Bevölkerung keinen verlässlichen Schutz vor Armut mehr bietet – selbst bei Vollzeitbeschäftigung.

Aktivierende Instrumente wirken hier häufig stabilisierend auf prekäre Beschäftigung, statt soziale Aufstiege zu ermöglichen. Prekarisierung erscheint damit nicht als Randphänomen, sondern als institutionell produzierter Prozess, der sich schrittweise in breitere Beschäftigtengruppen hinein ausdehnt.

5. Nicht-Inanspruchnahme als Governance-Effekt

Besonders folgenreich ist die systematische Nicht-Inanspruchnahme sozialer Rechte. Internationale Studien zeigen, dass Non-Take-Up kein individuelles Versagen darstellt, sondern ein struktureller Effekt bedürftigkeitsgeprüfter und aktivierender Sicherungssysteme ist.

Stigmatisierung, Kontroll- und Sanktionslogiken sowie administrative Komplexität führen dazu, dass formale Ansprüche faktisch entwertet werden. Dies ist nicht nur sozialpolitisch problematisch, sondern berührt grundlegende demokratietheoretische Fragen sozialer Rechte und staatlicher Legitimation.

6. Sozialstaat unter Produktivitäts- und ökologischen Grenzen

Meine Arbeiten problematisieren früh das Leitbild der Vollbeschäftigung unter Bedingungen steigender Produktivität und ökologischer Begrenzungen. Die strukturelle Entkopplung von Erwerbsarbeit und Einkommen verschärft sich, während erwerbszentrierte Sicherungssysteme an funktionale Grenzen stoßen.

Ein wiederkehrender Befund ist daher, Einkommenssicherung als soziale Infrastruktur moderner Gesellschaften zu begreifen. Sie beeinflusst nicht nur individuelle Existenzsicherheit, sondern auch Transformationsakzeptanz, gesellschaftliche Kohäsion und demokratische Stabilität.

7. Garantiertes Mindesteinkommen als analytische Referenz

Das garantierte Mindesteinkommen wird in meinen Arbeiten nicht als normatives Reformziel verstanden, sondern als analytische Referenz. Es erlaubt, unterschiedliche Anspruchsarchitekturen vergleichend zu prüfen und ihre Wirkungen auf Sicherheit, Teilhabe und Arbeitsmarktintegration sichtbar zu machen.

Ausschlaggebend ist dabei nicht die Frage individueller Arbeitsanreize, sondern die institutionelle Verknüpfung von Einkommen, Arbeitspflichten, Transferentzug und sozialen Rechten. Das Mindesteinkommen fungiert so als Prüfstein für die Leistungsfähigkeit erwerbszentrierter Sicherungssysteme und möglicher Alternativen.

Einordnung

Die hier dargestellten Ergebnisse verstehen sich als analytische Grundlagenarbeit zur Weiterentwicklung sozialer Sicherungssysteme. Sie machen sichtbar, dass viele heute breit diskutierte Fragen – Arbeitsanreize, Prekarisierung, Nicht-Inanspruchnahme, ökologische Grenzen und die Entkopplung von Arbeit und Einkommen – bereits früh empirisch und institutionell angelegt waren und unter veränderten Bedingungen an Aktualität gewonnen haben.