Dr. Klaus-Uwe Gerhardt
Warum Grundsicherung nicht genügt – und wie Existenzsicherung neu gedacht werden muss


Bedingungsloses Grundeinkommen

Universelle Einkommenssicherung ohne Bedürftigkeitsprüfung
1. Grundprinzip und Anspruchslogik

Ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) bezeichnet eine regelmäßige, staatlich garantierte Geldleistung, die allen Mitgliedern einer politischen Gemeinschaft individuell und ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt wird. Der Anspruch ist universell, nicht an Erwerbsstatus, Einkommen, Vermögen oder Mitwirkungspflichten gebunden. Die Leistung wird unabhängig davon gezahlt, ob Erwerbsarbeit ausgeübt wird oder nicht.
Institutionell zielt das BGE auf eine vollständige Entkopplung von Einkommen und Arbeit. Soziale Sicherung wird nicht als kompensatorische Reaktion auf Arbeitsmarktrisiken verstanden, sondern als eigenständige Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe.

2. Finanzierungsansätze und Varianten
Der Leistungsanspruch ist nicht an Bedürftigkeitsnachweise oder Verhaltensanforderungen geknüpft. Zu den Finanzierungsmodellen zählen unter anderem:

  • die Finanzierung über allgemeine Steuern (z. B. Einkommen-, Konsum- oder Vermögenssteuern),
  • die Zusammenführung bestehender Transferleistungen,
  • Kombinationen aus Steuerreformen und Abgaben auf Ressourcenverbrauch oder Kapitalerträge.

Je nach Ausgestaltung unterscheiden sich Höhe des Grundeinkommens, seine Verteilungswirkungen sowie das Verhältnis zu bestehenden Sozialversicherungssystemen erheblich. Ein einheitliches BGE-Modell existiert nicht; vielmehr handelt es sich um eine Modellfamilie mit unterschiedlichen fiskalischen und institutionellen Konsequenzen.

3. Potenzielle Stärken des Modells
Aus analytischer Perspektive werden dem BGE mehrere potenzielle Stärken zugeschrieben:

  • Entmoralisierung sozialer Sicherung: Der Leistungsanspruch ist nicht an Bedürftigkeitsnachweise oder Verhaltensanforderungen geknüpft.
  • Administrative Einfachheit: Bedürftigkeitsprüfung, Einkommensanrechnung und Sanktionen entfallen.
  • Rechtliche Klarheit: Soziale Sicherheit wird als universelles Recht organisiert.
  • Stabilisierung von Übergängen: Einkommenssicherheit ist auch bei Bildungsphasen, Sorgearbeit oder diskontinuierlichen Erwerbsverläufen gewährleistet.

Diese Effekte ergeben sich aus der institutionellen Logik des Modells, unabhängig von konkreten normativen Begründungen.


4. Strukturbedingte Spannungen und offene Fragen
Zugleich wirft das BGE grundlegende Fragen auf, die in der Forschung kontrovers diskutiert werden:

  • Fiskalische Skalierung: Die Finanzierung eines existenzsichernden, universellen Transfers erfordert erhebliche Umverteilungsvolumina.
  • Verhältnis zu Sozialversicherungen: Unklar ist, in welchem Umfang beitragsbasierte Systeme ersetzt, ergänzt oder fortgeführt werden.
  • Verteilungswirkungen: Je nach Ausgestaltung können Effekte regressiv oder progressiv ausfallen.
  • Politische Robustheit: Universelle Transfers sind politisch sichtbar und damit potenziell konfliktanfällig.
  • Arbeitsmarktinteraktionen: Wirkungen auf Erwerbsarbeit hängen stark von Höhe, Steuerintegration und flankierenden Institutionen ab.

Diese Fragen sind nicht als Einwände im normativen Sinn zu verstehen, sondern als strukturelle Prüfsteine des Modells.

5. Einordnung im Modellraum
Das bedingungslose Grundeinkommen stellt den konsequentesten Ansatz einer von Erwerbsarbeit unabhängigen Einkommenssicherung dar. Es fungiert damit als analytischer Referenzpunkt im Spektrum einkommensbezogener Sicherungsmodelle.
Die systematische Einordnung seiner Stärken, Grenzen und Zielkonflikte erfolgt auf der Vergleichsseite: → Vergleich & Zielkonflikte

Die repräsentative Befragung des DIW (Berlin) aus dem August 2022 bestätigt die hohe Popularität in der Bevölkerung für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Eine Mehrheit von 53 % der Deutschen stimmt einem bedingungslosen Grundeinkommen ohne Restriktionen eher zu und 36 % lehnen es eher ab.
(Quelle: Busemeyer, Marius R./Rinscheid, Adrian/Schupp, Jürgen (2023): Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen – vor allem bei den möglichen Profiteur*innen, DIW Wochenbericht 90 (2023), 21, S. 245-253.)

Plan B - Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen:

Rede zum Grundeinkommen auf dem Sozialparteitag von Bündnis 90/Die Grünen in Nürnberg