Dr. Klaus-Uwe Gerhardt
Warum Grundsicherung nicht genügt – und wie Existenzsicherung neu gedacht werden muss


Bürgergeld / Neue Grundsicherung

Funktionslogik, institutionelle Stärken und systematische Schwächen
1. Grundprinzip und Funktionslogik

Das Bürgergeld bildet in Deutschland das zentrale bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherungssystem für erwerbsfähige Personen. Es knüpft an das frühere System der Grundsicherung für Arbeitsuchende an und verbindet existenzsichernde Transfers mit arbeitsmarktpolitischer Steuerung.
Der Anspruch ist einkommens- und vermögensabhängig. Leistungen werden gewährt, sofern eigenes Einkommen und verwertbares Vermögen unterhalb definierter Schwellen liegen. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist dabei institutionell mit Mitwirkungs- und Zumutbarkeitsregeln verknüpft. Erwerbsarbeit fungiert als normative Referenzgröße sozialer Integration.

2. Institutionelle Stärken

  • Zielgenauigkeit: Leistungen werden auf Haushalte mit geringen oder fehlenden Einkommen konzentriert.
  • Fiskalische Steuerbarkeit: Umfang und Reichweite lassen sich relativ präzise budgetieren.
  • Arbeitsmarktintegration: Qualifizierungsmaßnahmen und Vermittlungsinstrumente sind systematisch eingebunden.
  • Rechtsanspruch: Bei erfüllten Voraussetzungen besteht ein einklagbarer Leistungsanspruch.

Diese Eigenschaften machen das Bürgergeld zu einem administrativ etablierten und politisch vertrauten Instrument sozialer Sicherung.

3. Systematische Schwächen

  • Nicht-Inanspruchnahme: Komplexe Antragsverfahren, Stigmatisierung und Kontrollanforderungen senken die Inanspruchnahme.
  • Transferentzugsraten: Zusätzliche Erwerbseinkommen führen häufig nur zu begrenzten Nettozuwächsen.
  • Administrative Dichte: Bedürftigkeitsprüfung, Einkommensanrechnung und Mitwirkungspflichten erzeugen hohen Verwaltungsaufwand.
  • Konditionalisierung sozialer Rechte: Existenzsicherung bleibt an Verhaltensanforderungen gekoppelt.Gleichzeitig sind mit der institutionellen Logik bedürftigkeitsgeprüfter Grundsicherung strukturelle Probleme verbunden:

Diese Effekte sind keine Implementationsfehler, sondern folgen aus der Grundarchitektur des Modells.

4. Empirische Bezugspunkte
Empirisch zeigt sich, dass trotz hoher Erwerbsbeteiligung Erwerbsarmut und langfristige Transferabhängigkeit fortbestehen. Studien weisen darauf hin, dass der Abstand zwischen niedrigen Erwerbseinkommen und Grundsicherungsleistungen nicht schrumpft, sondern sich teilweise vergrößert hat – trotz Mindestlohnerhöhungen und Regelsatzanpassungen (u. a. Befunde des ifo Institut).
Die vorliegenden Daten legen nahe, dass Arbeitsmarktbeteiligung allein kein hinreichender Mechanismus existenzsichernder Integration ist.

5. Einordnung im Modellraum
Das Bürgergeld steht für ein klassisches, bedürftigkeitsgeprüftes Sicherungsmodell, das soziale Absicherung primär über individuelle Erwerbsintegration organisiert. Seine Stärken liegen in Zielgenauigkeit und fiskalischer Steuerbarkeit, seine Schwächen in administrativer Komplexität, Stigmatisierung und begrenzter Armutsfestigkeit.
Diese Eigenschaften werden im Vergleich mit alternativen Modellen systematisch sichtbar gemacht: 
→ Vergleich & Zielkonflikte