Dr. Klaus-Uwe Gerhardt
Warum Grundsicherung nicht genügt – und wie Existenzsicherung neu gedacht werden muss


Warum ein garantiertes Mindesteinkommen

Normative Begründung unter Bedingungen struktureller Unsicherheit
1. Ausgangspunkt: Soziale Sicherung als eigenständiges Recht

Moderne Arbeitsmärkte sind ungleich, volatil und selektiv. Erwerbsarbeit kann unter diesen Bedingungen für viele Menschen keine verlässliche Grundlage sozialer Sicherheit mehr sein.
Aus dieser Diagnose folgt eine normative Konsequenz: Existenzsicherung darf nicht ausschließlich als abgeleitete Funktion von Erwerbsarbeit organisiert werden. Sie ist ein eigenständiges soziales Recht, das soziale Teilhabe, rechtliche Gleichstellung und individuelle Autonomie absichert – unabhängig vom aktuellen Erwerbsstatus.
Ein garantiertes Mindesteinkommen zielt daher nicht primär auf Armutsbekämpfung im engen Sinn. Es entkoppelt soziale Grundrechte von Erwerbs- und Verhaltenspflichten und verschiebt den normativen Fokus von Arbeitsverpflichtung hin zu sozialer Sicherung als Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe.

2. Begründung unter strukturellen Bedingungen
Die Präferenz für ein garantiertes Mindesteinkommen ergibt sich nicht aus einem idealtypischen Gesellschaftsbild, sondern aus der Analyse realer sozialer und ökonomischer Bedingungen. Dazu zählen insbesondere:

  • die zunehmende Entkopplung von Arbeit und Einkommen,
  • fragmentierte und instabile Erwerbsverläufe,
  • begrenzte Steuerungsfähigkeit aktivierender Arbeitsmarktpolitik,
  • sowie ökologische Grenzen dauerhaften Wachstums.

Diese Entwicklungen sind kein Randphänomen, sondern prägen inzwischen breite Teile der Erwerbsbevölkerung. Unter diesen Bedingungen wird es normativ fragwürdig, Existenzsicherung weiterhin primär an Erwerbsstatus, Mitwirkungspflichten und Verhaltenskontrollen zu binden. Ein garantiertes Mindesteinkommen erscheint daher nicht als Instrument individueller Leistungsbewertung, sondern als institutionelle Antwort auf strukturelle Unsicherheit.

3. Abwägung gegenüber alternativen Modellen
Die Präferenz für ein garantiertes Mindesteinkommen bedeutet keine pauschale Ablehnung anderer Sicherungsmodelle. Sie beruht vielmehr auf einer systematischen Abwägung zentraler Zielkonflikte:

  • Bedürftigkeitsgeprüfte Systeme ermöglichen zielgenaue Transfers, gehen jedoch häufig mit Stigmatisierung, Nicht-Inanspruchnahme und hohem Verwaltungsaufwand einher.
  • Steuerbasierte Modelle wie die Negative Einkommensteuer reduzieren administrative Komplexität, bleiben jedoch einkommensabhängig und damit konditional.
  • Universelle Modelle wie das bedingungslose Grundeinkommen maximieren Einfachheit und Entkopplung, werfen jedoch erhebliche Fragen der fiskalischen Tragfähigkeit und politischen Stabilität auf.

Das garantierte Mindesteinkommen wird hier als zwischen diesen Polen angesiedeltes Modell verstanden: Es verbindet rechtlich garantierte Existenzsicherung mit institutioneller Begrenzung der fiskalischen und politischen Risiken vollständiger Universalität.

Diese Position ist kontingent. Welche Lösung vorzuziehen ist, hängt von normativen Prioritäten, fiskalischen Spielräumen und den jeweiligen institutionellen Rahmenbedingungen ab.

4. Explizite normative Annahmen
Die hier vertretene Position beruht auf mehreren normativen Annahmen, die nicht zwingend geteilt werden müssen:

  1. Soziale Rechte sind nicht vollständig leistungsabhängig zu rechtfertigen.
  2. Arbeitsmärkte sind nur begrenzt geeignet, soziale Teilhabe zuverlässig zu sichern.
  3. Verhaltenssteuerung kann strukturelle Absicherung nicht ersetzen.
  4. Institutionelle Einfachheit und Rechtssicherheit besitzen eigenständigen normativen Wert.

Diese Annahmen sind diskutierbar und offen für Kritik. Sie sollen nachvollziehbar machen, auf welchen normativen Prämissen die Argumentation beruht – und wo begründeter Widerspruch ansetzen kann.

5. Keine Alternativlosigkeit

Ein garantiertes Mindesteinkommen wird hier nicht als Endpunkt sozialstaatlicher Entwicklung verstanden. Es ist weder ein vollständiges Gesellschaftsmodell noch eine abschließende Lösung sozialer Probleme. Vielmehr handelt es sich um einen institutionellen Vorschlag unter Vorbehalt, der zentrale Zielkonflikte anders gewichtet als bestehende Arrangements.
Gerade deshalb rücken Fragen der Übergänge, der politischen Durchsetzbarkeit und möglicher unbeabsichtigter Nebenfolgen in den Mittelpunkt.
Wie solche Übergänge konkret gestaltet werden können, ist Gegenstand der folgenden Unterseite:
Übergangsarchitekturen